Monatskarte für Schüler:in/ Azubi
Preise
gültig ab 1. April 2024
Alle Preise und Hinweise entnehmen Sie bitte der Tarifübersicht.
Preisstufe | Geltungsdauer | Preis |
---|---|---|
1 Tarifzone | 1 Monat | 60,80 € |
2 Tarifzonen | 1 Monat | 105,80 € |
3 Tarifzonen | 1 Monat | 155,30 € |
Verbundraum | 1 Monat | 207,00 € |
Kleiner Stadtverkehr* | 1 Monat | 51,80 € |
* Annaberg-Buchholz, Burgstädt, Crimmitschau, Döbeln, Flöha, Frankenberg, Glauchau, Hohenstein-Ernsthal, Limbach-Oberfrohna, Lößnitz, Marienberg, Mittweida, Oberwiesenthal, Rochlitz, Schwarzenberg, Stollberg, Werdau, Wilkau-Haßlau und Zschopau
Erwerb
Kundenkarte
Eine Monatskarte Schüler:in/Azubi ist nur in Verbindung mit einer Kundenkarte gültig. Die Kundenkarte wird über ein Formular beantragt und im Service-Center ausgegeben. Schüler:innen und Azubis nach dem 15. Geburtstag sowie Student:innen weisen auf dem Antrag eine gültige Bescheinigung der Schule bzw. Hochschule nach. Die Kundenkarte muss mit einem Lichtbild versehen und bei jeder Fahrt mitgeführt werden.
Die Kundenkarte kann über das folgende Formular beantragt werden:
Kundenkarten-Antrag
Mit einer gültigen Kundenkarte, können Sie das Ticket sowohl digital als auch analog über folgende Wege erwerben:
Digital
MOOVME-App
zum Google Play Store zum App Store
DB Navigator App
MRB-App
zum Google Play Store zum App Store
Handyticket Deutschland App
Geltungsbereich
- Gültig für schulpflichtige Personen bis einschließlich 15. Geburtstag, Schüler und Auszubildende nach dem 15. Geburtstag und Studenten
- Ab Entwertung bis 04:00 Uhr des gleichen Kalendertages des Folgemonats in der gewählten Preisstufe
- Fahrtunterbrechung und beliebiges Umsteigen möglich
Kostenfreie Mitnahme
- Kinder bis zur Einschulung
- Hund im geschlossenen Behältnis
Handgepäck, Kinderwagen, orthopädische Hilfsmittel und Rollstühle, Fahrräder
Nutzungshinweise
- Fahrkarte ist nicht übertragbar (personengebundener Tarif)
- Aktuelle Wertmarke sowie gültige Kundenkarte mit aktuellem Lichtbild müssen mitgeführt werden
- Monatskarte bei erstem Fahrtantritt entwerten (im Fahrzeug erworbene Fahrkarten sind ab dem Fahrtantritt bereits entwertet)