Barrierefreies Reisen
Unser Ziel ist es, Barrieren abzubauen und Mobilität für alle anzubieten.
Denn von Barrierefreiheit profitieren nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern alle.
weiterführende Informationen zur Barrierefreiheit bei der CVAG
Barrierefreiheit bei der CVAG
Barrierefrei ausgebaute Haltestellen
- Dynamische Fahrgastinformation inklusive Taster für akustische Ansagen
- Taktile Leitelemente
- Bordsteinhöhe zum ebenerdigen Ein- und Aussteigen in unsere Fahrzeuge
Fahrzeuge
- Einsatz von Niederflurfahrzeugen zum ebenerdigen Ein- und Ausstieg
- Akustische Ansagen in den Fahrzeugen
- Kontrastelemente in den Fahrzeugen
- Taktile Unterschiede an Haltestangen zur besseren Orientierung im Fahrzeug
- Hoher Kontrast an Infotainment-Bildschirmen
Wer hat Vorrang?
Stehen mehrere Personen mit Mobilitätshilfen (zum Beispiel Rollstuhl oder Rollator) oder anderen Gefährten (zum Beispiel Kinderwagen, Fahrrad) an einer Haltestelle, müssen die wartenden Fahrgäste selbst eine Reihenfolge festlegen. Dabei gilt:
- Personen mit eingeschränkter Mobilität und Fahrgäste mit Kind im Kinderwagen haben bei der Beförderung Vorrang gegenüber einem Freizeitgerät (zum Beispiel Fahrrad).
- Die Mitnahme von Personen geht vor dem Transport von Sachen.
- Schwerbehinderten Fahrgästen sollte der Vorrang eingeräumt werden.
Beim Zustieg ins Fahrzeug gilt, dass ein Fahrgast, der sich bereits im Fahrzeug befindet, einen Beförderungsvertrag eingegangen ist und dafür bezahlt hat. Er kann nicht verpflichtet werden, das Fahrzeug zugunsten eines wie auch immer benachteiligten Fahrgastes zu verlassen.
- Befindet sich beispielsweise ein Fahrgast mit Kinderwagen oder Fahrrad bereits im Fahrzeug, kann er mangels Rechtsgrundlage nicht aufgefordert werden, das Fahrzeug zugunsten eines Fahrgastes mit Mobilitätshilfe zu verlassen. Er kann jedoch darum gebeten werden.
Unentgeltliche Beförderung
Schwerbehinderte Menschen werden gemäß § 228 ff. SGB IX unentgeltlich befördert. Zum Nachweis der Berechtigung sind der gültige Schwerbehindertenausweis und das Beiblatt mit aufgeklebter oder integrierter gültiger Wertmarke vorzuzeigen.
Folgende im Schwerbehindertenausweis eingetragene Merkzeichen berechtigen zur unentgeltlichen Beförderung:
- „B“ - zur Mitnahme einer Begleitperson und/oder eines Hundes
- „Bl“ - zur Mitnahme eines Blinden-Führhundes als auch einer Begleitperson
Die notwendigen Unterlagen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt der Stadt (Schwerbehinderung | Stadt Chemnitz) oder Ihrem Landkreis.