Häufige Fragen zu Mitnahmeregelungen
- Darf ich mein Kind kostenlos mitnehmen?
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Bis zum 1. Schultag dürfen Kinder kostenfrei im Verkehrsverbund Mittelsachsen mitfahren.
- Darf ich mein Haustier kostenlos mitnehmen?
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Fahrgäste mit einem gültigen Fahrausweis sind berechtigt, kleine Hunde und andere Kleintiere in geeigneten Behältnissen unentgeltlich mitzunehmen. Andernfalls ist ein ermäßigtes Ticket käuflich zu erwerben.
- Muss mein Hund im Fahrzeug einen Maulkorb tragen?
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Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert. Hunde, die nicht in geeigneten Behältern mitgenommen werden, sind an einer kurzgehaltenen Leine zu führen und müssen einen Maulkorb tragen.
Blindenführ- und Assistenzhunde, die eine Person begleiten, sowie in Ausbildung befindliche Blindenführ- und Assistenzhunde müssen Führhundgeschirr bzw. -decke tragen und sind von der Maulkorbpflicht befreit.
- Darf ich mein Fahrrad kostenlos mitnehmen?
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Ja, im gesamten Verkehrsverbund Mittelsachsen ist die Mitnahme kostenfrei. Ausnahme besteht bei dem Deutschlandticket. Hier muss für das Fahrrad das Deutschlandticket+ erworben werden.
- Darf ich Möbel in den Fahrzeugen transportieren?
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Ein Anspruch auf Beförderung von Sachen besteht nicht. Handgepäck und sonstige Sachen werden bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgasts und nur dann befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können. Eine Mitnahme von Sachen scheidet aus, wenn hierdurch der Haltestellenaufenthalt über das übliche Maß verlängert wird oder die Gefahr besteht, dass auf Grund der Mitnahme der Sache andere Fahrgäste keinen Platz im Fahrzeug finden. Die Fahrgäste haben wegen der Unterbringung der Sachen die Anordnungen des Betriebspersonals zu befolgen. Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.
- Darf ich einen Kinderwagen oder einen Rollator mit ins Fahrzeug nehmen?
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Ja, sofern hierfür im Multifunktionsbereich dafür Platz gegeben ist. Die Bereiche erkennen Sie am blauen Kinderwagensymbol.
- Darf ich einen E-Scooter mit ins Fahrzeug nehmen?
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Der E-Scooter-Hersteller muss in der Bedienungsanleitung ausdrücklich eine Freigabe zur Mitnahme des E-Scooters mit aufsitzender Person in geeigneten Linienbussen des ÖPNV bei rückwärtiger Aufstellung an einem Rollstuhlplatz gemäß folgender Mindestvoraussetzungen bzw. Kriterien erteilen:
- maximal Gesamtlänge von 1,2 Metern
- Vier-rädriges Fahrzeug
- Grenzwert für die Gesamtmasse des E-Scooters (Leergewicht plus Körpergewicht des:der Nutzer:in plus weitere Zuladung): 300 Kilogramm
- Zulassung für auf den E-Scooter mit aufsitzender Person bei rückwärtsgerichteter Aufstellung an der Anlehnfläche wirkende Kräfte von bis zu 0,8 Gramm bei Gefahrbremsung bzw. 0,5 Gramm Querkräfte bei Kurvenfahrt
- Gewährleistung der Standsicherheit durch ein Bremssystem, welches immer auf beide Räder einer Achse zusammen wirkt und nicht durch ein Differential überbrückt werden kann (zum Beispiel gesonderte Feststellbremse)
- ausreichende Bodenfreiheit und Steigfähigkeit des E-Scooters, um über eine mit maximal 12 Prozent geneigte Rampe in den Bus ein- und ausfahren zu können, ohne mit der Bodenplatte am Übergang von der Rampe ins Fahrzeug anzustoßen
- Eignung für Rückwärtseinfahrt in den Linienbus
- Kann ich mit einem Abonnement eine weitere Person mitnehmen?
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Abo-Monatskarten, 9-Uhr-Abo-Monatskarten und JobTickets berechtigen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ab 00:00 Uhr bis 04:00 Uhr des Folgetages zur Nutzung durch insgesamt maximal fünf Personen ohne Altersbegrenzung. Die Mitnahmeregelung gilt nicht für JungeLeuteTickets, SeniorenTickets und SeniorenTickets Partner.
- Welche Personen dürfen unentgeltlich befördert werden?
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Bis zum 1. Schultag darf das Kind kostenfrei im Verkehrsverbund Mittelsachsen mitfahren. Vollzugsbedienstete der Polizei des Freistaates Sachsen und der Bundespolizei sowie Bedienstete der Sächsischen Sicherheitswacht werden in Uniform mit Dienstausweis unentgeltlich befördert. Das Mitführen von Diensthunden ist gestattet.
Schwerbehinderte Menschen werden gemäß § 228 ff. SGB IX unentgeltlich befördert. Zum Nachweis der Berechtigung sind der gültige Schwerbehindertenausweis und das Beiblatt mit aufgeklebter oder integrierter gültiger Wertmarke des Versorgungsamtes vorzuzeigen.