Häufige Fragen zur Barrierefreiheit
- Gibt es spezielle Tickets für Menschen mit Behinderung?
-
Bei der CVAG gibt es keine speziellen Tickets für Menschen mit Behinderung. Sie können beim Sozialamt eine Werkmarke mit Beiblatt beantragen. Hierbei müssen Voraussetzungen erfüllt werden. Bitte wenden Sie sich direkt an das Sozialamt im Moritzhof.
- Benötige ich für meinen Rollstuhl oder Rollator ein spezielles Ticket?
-
Nein, Rollstuhl oder Rollator können kostenfrei mitgeführt werden. Es sind Plätze im Multifunktionsbereich der Fahrzeuge vorgesehen.
- Kann ich mit meinem Rollstuhl mit Bus und Bahn fahren?
-
Ja, sofern hierfür im gekennzeichneten Multifunktionsbereich Platz besteht. Bitte beachten Sie die Mindestvoraussetzungen bzw. Kriterien die vorliegen müssen, um diesen zu befördern.
- maximal Gesamtlänge von 1,2 Metern
- Vier-rädriges Fahrzeug
- Grenzwert für die Gesamtmasse des E-Scooters (Leergewicht plus Körpergewicht des:der Nutzer:in plus weitere Zuladung): 300 Kilogramm
- Zulassung für auf den E-Scooter mit aufsitzender Person bei rückwärtsgerichteter Aufstellung an der Anlehnfläche wirkende Kräfte von bis zu 0,8 Gramm bei Gefahrbremsung bzw. 0,5 Gramm Querkräfte bei Kurvenfahrt
- Gewährleistung der Standsicherheit durch ein Bremssystem, welches immer auf beide Räder einer Achse zusammen wirkt und nicht durch ein Differential überbrückt werden kann (zum Beispiel gesonderte Feststellbremse)
- ausreichende Bodenfreiheit und Steigfähigkeit des E-Scooters, um über eine mit maximal 12 Prozent geneigte Rampe in den Bus ein- und ausfahren zu können, ohne mit der Bodenplatte am Übergang von der Rampe ins Fahrzeug anzustoßen
- Eignung für Rückwärtseinfahrt in den Linienbus