Mitnahmeplakette
Alle Busse und Straßenbahnen der CVAG sind Niederflurfahrzeuge. Durch den fast ebenerdigen Ein- und Ausstieg ist die Nutzung auch für mobilitätseingeschränkte Personen komfortabel möglich.
In den Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Mittelsachsen (VMS) sind die Rahmenbedingungen der Mitnahme von Mobilitätshilfen geregelt. Die Mitnahmeplakette der CVAG für E-Rollstühle oder E-Scooter weist die Einhaltung dieser Bedingungen schnell und gut ersichtlich für unser Fahrpersonal aus und vereinfacht so die Entscheidung über eine Mitnahme.
Einzelheiten zur Mitnahmeplakette
Die Voraussetzungen für die Beförderung von Rollstühlen und vergleichbaren zugelassenen Hilfsmitteln sind in den Beförderungsbedingungen des VMS (gültig ab 1. April 2024), Teil D, Anlage 2, nachzulesen. Der Erwerb der Plakette ist freiwillig.
- Anforderungen an (Elektro-)Rollstühle
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- Leerabmessungen: maximal 120 x 70 Zentimeter (L x B)
- Größe (einschließlich Insasse): maximal 125 x 80 x 150 Zentimeter (L x B x H)
- Gewicht (einschließlich Insasse): maximal 250 Kilogramm
- Anforderungen an E-Scooter
- Maximale Gesamtlänge von 1,2 Metern
- Vierrädriges Fahrzeug
- Grenzwert für die Gesamtmasse des E-Scooters (Leergewicht plus Körpergewicht des:der Nutzer:in plus weitere Zuladung): 300 Kilogramm
- Zulassung für auf den E-Scooter mit aufsitzender Person bei rückwärtsgerichteter Aufstellung an der Anlehnfläche wirkende Kräfte von bis zu 0,8 Gramm bei Gefahrbremsung bzw. 0,5 Gramm Querkräfte bei Kurvenfahrt
- Gewährleistung der Standsicherheit durch ein Bremssystem, welches immer auf beide Räder einer Achse zusammen wirkt und nicht durch ein Differential überbrückt werden kann (zum Beispiel gesonderte Feststellbremse)
- Ausreichende Bodenfreiheit und Steigfähigkeit des E-Scooters, um über eine mit maximal 12 Prozent geneigte Rampe in den Bus ein- und ausfahren zu können, ohne mit der Bodenplatte am Übergang von der Rampe ins Fahrzeug anzustoßen
- Eignung für Rückwärtseinfahrt in den Linienbus
- Wo erhalte ich die Plakette?
Die Mitnahme-Plakette kann während eines Mobilitätstrainings erworben werden. Wenden Sie sich dazu gern an unsere Innerbetriebliche Fahrschule unter: fahrschule@cvag.de.
- Kann ich auch ohne Mitnahmeplakette befördert werden?
Bei Elektrorollstühlen ohne Plakette liegt die Mitnahme im Ermessen des Fahrpersonals. E-Scooter ohne Plakette sind von der Mitnahme ausgeschlossen.
Beachten Sie bitte: Die Vielfalt an Hilfsmitteln ist enorm gestiegen, weshalb die Entscheidung nicht immer leicht fällt. Eine Plakette erleichtert den Alltag daher für Fahrgäste als auch für unser Fahrpersonal.
Auch mit Plakette liegt die endgültige Entscheidung der Mitnahme immer bei unserem Fahrpersonal. Sind die Rollstuhl-Stellplätze bereits belegt oder ist der Bus sehr stark gefüllt, kann die Mitnahme des Rollstuhls oder des E-Scooters zur Sicherheit der anderen Fahrgäste auch verwehrt werden.