cvag.de > Service > Häufige Fragen >
Häufige Fragen zu Haltestellen

Häufige Fragen zu Haltestellen

Wer ist für die Beräumung und Sauberkeit der Haltestellen zuständig Und an wen kann ich mich wenden?

Grundsätzlich sind die Sauberkeit auf Gehwegen inklusive der darauf befindlichen Haltestellen und die Pflichten zum Winterdienst in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Chemnitz geregelt. Das heißt, Verunreinigungen von Flächen sowie die Beräumung der Flächen von Schnee und Eis sind vom jeweiligen Grundstückeigentümer (Anlieger) zu entfernen.

Ihre Hinweise nehmen wir unter kontakt@cvag.de gern entgegen und leiten diese zur Bearbeitung an die zuständige Stelle entsprechend weiter. 

Die Pflichten im Winterdienst sind in der Straßenreinigungssatzung unter § 5 „Winterdienst auf Gehwegen“ der Stadt Chemnitz geregelt. So liegt die Beräumung der Flächen von Schnee und Eis in der Verantwortung der jeweiligen Grundstückseigentümer (Anlieger), unabhängig ob auf den Gehweg sich eine Haltestelle befindet.

Die digitale Fahrgastinformationsanzeige (DFI) an einer Haltestelle funktioniert nicht. An wen kann ich mich wenden?

Bitte melden Sie uns die Störung mit einer Nachricht an kontakt@cvag.de.

Der Ticketautomat ist defekt. An wen kann ich mich wenden?

Bitte teilen Sie uns unter kontakt@cvag.de mit, an welcher Haltestelle sich der defekte Ticketautomat befindet. Wir werden umgehend eine Reparatur veranlassen.