Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

2014-08-01_06:39:14_53db19f2c9cbb

14 Gelegenheitsfahrer Erweiterte Kurzstreckenfahrkarte 4-Fahrtenkarte NEU: Ab 1. August 2014 erhalten Sie die Erweiterte Kurzstreckenfahrkarte ausschließlich als 4-Fahrtenkarte. Für die folgenden Linien des Regionalverkehrs gilt die Erweiterte Kurzstreckenregelung (8 Haltestellen) des CVAG-Stadtverkehrs. 522 zwischen Hauptbahnhof und Neukirchen-Klaffenbach, 126 zwischen Schönau und Teichstraße, 152l251 zwischen Schönau und Landgraben, 206l207 zwischen Siedlung Ruhebank und Busbahnhof, 253 zwischen Schönau und Oberrabenstein und 254 zwischen Ebersdorf und Löbenhainer Straße Nutzungshinweise Fahrkarte vor Fahrtantritt entwerten (NEU: im Fahrzeug erworbene Fahrkarten sind nicht entwertet) Fahrkarte ist nicht übertragbar Fahrtunterbrechung, beliebiges Umsteigen sowie die Kombination mit weiteren Einzelfahrkarten ist nicht möglich tarifzonenübergreifend

Seitenübersicht