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12 Gelegenheitsfahrer Kurzstreckenfahrkarte 4-Fahrtenkarte NEU: Ab 1. August 2014 erhalten Sie die Kurzstreckenfahrkarte ausschließlich als 4-Fahrtenkarte. Für die folgenden Linien des Regionalverkehrs gilt die Kurz- streckenregelung (4 Haltestellen) des CVAG-Stadtverkehrs. 522 zwischen Hauptbahnhof und Neukirchen-Klaffenbach, 126 zwischen Schönau und Teichstraße, 152l251 zwischen Schönau und Landgraben, 206l207 zwischen Siedlung Ruhebank und Busbahnhof, 253 zwischen Schönau und Oberrabenstein und 254 zwischen Ebersdorf und Löbenhainer Straße Nutzungshinweise Fahrkarte vor Fahrtantritt entwerten (NEU: im Fahrzeug erworbene Fahrkarten sind nicht entwertet) Fahrkarte ist nicht übertragbar Fahrtunterbrechung, beliebiges Umsteigen sowie die Kombination mit weiteren Einzelfahrkarten ist nicht möglich tarifzonenübergreifend gilt bis zur 4. Haltestelle nach Zustieg auf den Linien der CVAG

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