Erweiterte Kurzstreckenfahrkarte 4-Fahrtenkarte
Sie müssen eine Tarifzone überqueren und wollen dabei sparen? Dann nutzen Sie die erweiterte Kurzstrecke.
Nutzungshinweise
- Fahrkarte muss vor Fahrtantritt entwerten werden. Im Fahrzeug erworbene Fahrkarten müssen auch entwertet werden.
- Fahrkarte ist nicht übertragbar.
- Fahrtunterbrechung, beliebiges Umsteigen sowie die Kombination mit weiteren Einzelfahrkarten ist nicht möglich.
- tarifzonenübergreifend
- Gilt bis zur 6. Haltestelle ab Zustieg auf den Linien der CVAG, den Linien des Regionalbusverkehrs, den Städtischen Verkehrsbetrieben Zwickau GmbH (SVZ) und in den kleinen Stadtverkehren und bis zur 2. Haltestelle ab Zustieg auf den Linien des Schienenpersonennahverkehrs (CB, IRE, RE, RB).
- Planmäßig durchfahrene und nicht bediente Haltestellen sind bei den Linien des Schienenpersonennahverkehrs mitzuzählen.
Preis
1 Zone (Chemnitz): 12,00 Euro
Alle Preise und Hinweise entnehmen Sie bitte der Tarifübersicht.
Für die folgenden Linien des Regionalverkehrs gilt die Erweiterte Kurzstreckenregelung (6 Haltestellen) des CVAG-Stadtverkehrs.
11 zwischen Hauptbahnhof und Neukirchen/ Klaffenbach,
13 zwischen Hauptbahnhof und Zentralhaltestelle,
14 zwischen Hauptbahnhof und Zentralhaltestelle,
15 zwischen Hauptbahnhof und Zentralhaltestelle,
126 zwischen Schönau und Teichstraße,
152 zwischen Schönau und Landgraben,
206 zwischen Siedlung Ruhebank und Busbahnhof,
207 zwischen Siedlung Ruhebank und Busbahnhof,
251 zwischen Schönau und Landgraben,
253 zwischen Schönau und Oberrabenstein und
254 zwischen Ebersdorf und Löbenhainer Straße
11 zwischen Hauptbahnhof und Neukirchen/ Klaffenbach,
13 zwischen Hauptbahnhof und Zentralhaltestelle,
14 zwischen Hauptbahnhof und Zentralhaltestelle,
15 zwischen Hauptbahnhof und Zentralhaltestelle,
126 zwischen Schönau und Teichstraße,
152 zwischen Schönau und Landgraben,
206 zwischen Siedlung Ruhebank und Busbahnhof,
207 zwischen Siedlung Ruhebank und Busbahnhof,
251 zwischen Schönau und Landgraben,
253 zwischen Schönau und Oberrabenstein und
254 zwischen Ebersdorf und Löbenhainer Straße