Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen
Einsteigen. Abfahren! - Als Partner des Verkehrsverbundes Mittelsachsen (VMS) genießen Sie nicht nur in Chemnitz, sondern im gesamten Verbundraum einen großen Vorteil: Ein Ticket für Bus, Bahn und Zug.
Bitte beachten Sie, dass einige Tickets im Angebot der CVAG nicht verbundweit akzeptiert werden. Es gelten die aktuellen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Mittelsachsen.
Unentgeltliche Beförderung
Schwerbehinderte/Blinde. Schwerbehinderte werden entsprechend den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches IX nur dann unentgeltlich befördert, wenn sie im Besitz des Schwerbehindertenausweises und des "Beiblattes des Versorgungsamtes" zum Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke sind. Die unentgeltliche Beförderung gilt nicht für die 1. Klasse. Bei Benutzung der 1. Klasse ist der VMS-Tarif einschließlich Übergang 1. Klasse zu zahlen.
Die unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen regeln ebenfalls die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches IX. Die Begleitung muss auf dem gültigen Schwerbehindertenausweis vermerkt sein. Die unentgeltliche Beförderung gilt auch für Krankenfahrstühle und orthopädische Hilfsmittel. Statt einer Begleitperson kann auch ein Behindertenbegleithund unentgeltlich mitgenommen werden. Falls ein Schwerbehinderter mit Begleitperson und Behindertenbegleithund fährt, ist für den Hund ein Fahrschein zu lösen.
Blinde können sowohl einen Blindenführhund als auch eine Begleitperson unentgeltlich mitnehmen.
Kinder. Unentgeltlich befördert werden maximal drei Kinder bis einschließlich 6. Geburtstag in Begleitung mindestens einer Person nach dem 6. Geburtstag mit gültigem Fahrschein. Für weitere Kinder gilt: Maximal vier Kinder bis zum 6. Geburtstag nutzen gemeinsam einen Fahrschein für Kinder.
Sächsische Polizei, Bundesgrenzschutz, Zoll und Sächsische Sicherheitswacht. Vollzugsbedienstete der Sächsischen Polizei, des Bundesgrenzschutzes sowie Bedienstete des Zolls und der Sächsischen Sicherheitswacht in Uniform werden in den Verkehrsmitteln des Linienverkehrs im Verbundraum unentgeltlich befördert. In den Nahverkehrszügen gilt dies nur für die 2. Klasse.
Fahrradmitnahme
Grundsätzlich können Fahrräder in allen Verkehrsmitteln der Chemnitzer Verkehrs-AG kostenfrei mitgenommen werden.
Für das Mitführen von Fahrrädern in Bussen und Bahnen folgende wesentliche Voraussetzungen zu beachten:
- Das benutzte Verkehrsmittel muss nach seiner Bauart dazu geeignet sein (nicht zum Beispiel geeignet sind das AnrufLinienTaxi).
- Entsprechende Abstellflächen müssen vorhanden und nicht anderweitig besetzt sein.
- Insbesondere in Zeiten mit starken Fahrgastaufkommen kann nicht mit der Mitnahme gerechnet werden.
- Ein Anspruch auf Mitnahme besteht nicht. In Zweifelsfällen entscheidet der Fahrer.
Weitere Informationen hier:
ADFC-Geschäftsstelle Chemnitz
Henriettenstr. 5
09112 Chemnitz
Telefon: +49 (0)371 903 132
E-Mail: gs@adfc.in-chemnitz.de
Internet: www.adfc.de